Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
„Einen Anspruch auf Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.“
Ab sofort sieht das Land Hessen aber keine Notbetreuung mehr vor für Wochenenden sowie Feiertage!
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums eingestellt.
Bitte melden Sie die Notbetreuung zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme an Werktagen zwischen 7:00 und 15:00Uhr im Sekretariat an, zu anderen Zeiten bei der Schulleitung per Email (s.herrmann-borchert@avtsontra.de).

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