Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!„Einen Anspruch auf Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.“ Ab sofort sieht das Land Hessen aber keine Notbetreuung mehr … Notbetreuung weiterlesen

Weiterlesen