Diejenigen Berufsgruppen, die Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder haben, sind auf der Homepage des Hess. Kultusministeriums bzw. auf der Seite des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration aufgelistet.
Alle, die Betreuung in Erwägung ziehen, sollten sich immer wieder neu informieren, da die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen immer wieder erweitert wird, so auch zum 23.03. noch einmal!
Ab dem 23.03. muss auch nur noch ein Elternteil einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören, um Anspruch auf Kinderbetreuung bis zur 6. Klasse einschließlich zu haben.
Wenn Sie also Ihr Kind neu in die Betreuung schicken möchten, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat, das jeden Werktag von 7:00-15:00Uhr besetzt ist!
Die Betreuung durch Lehrerinnen und Lehrer ist gewährleistet bis zu den Osterferien.
Der Werra-Meissner-Kreis plant jetzt eine Ausweitung der Betreuung für die Zeit der Osterferien.
Momentan soll deshalb geprüft werden, inwieweit in den Schulen eine Notbetreuung für die Osterferien eingerichtet werden muss. Hiervon sind wiederum nur die Kinder, deren Eltern zur kritischen Infrastruktur gehören, betroffen (s.o.).
Der Werra-Meissner-Kreis bitte uns zu prüfen, wie viele Kinder unserer Schule eine Notfallbetreuung benötigen, da diese im Vorfeld mit den Trägervereinen organisiert werden muss.
Bitte melden Sie sich deshalb im Sekretariat, sobald Sie absehen können, dass Ihr Kind in den Osterferien betreut werden muss, damit wir die Angaben dem WMK weitergeben können.