Schulstart 17.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit Donnerstag, 13.08., liegt uns der aktuelle Hygieneplan des Landes Hessen vor, so dass wir euch und Ihnen hiermit die Planungen für den Schulstart am Montag bekannt geben können:

Am Montag starten wieder alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in den Präsenzunterricht, d.h. die Lerngruppen sind nicht geteilt, und alle sind wieder an jedem Tag nach ganz normaler Stundentafel in der Schule.

Die Fünftklässler lernen ihre neuen Klassenräume Montag Nachmittag nach der Begrüßung im Hauptgebäude (Beginn 17:00Uhr) kennen. Ihr Unterrichtsstart ist Dienstag zur 1. Stunde.

Die Sechstklässler sind ab 1. Stunde in ihren bisherigen Vorcorona-Klassenräumen;

Die Siebtklässler beginnen zur ersten Stunde an folgenden Orten:

– 7G in Raum 302, 7R in Raum 301, 7H im Foyer des Hauptgebäudes zur Einteilung in die beiden Klassen 7aH und 7bH.

Die Acht- bis Zehntklässler beginnen zur ersten Stunde in ihren Vorcorona-Klassenräumen; Von der 1. –  3. Stunde ist Klassenleiterunterricht, ab der 4. Stunde beginnt der Fachunterricht.

Der Unterricht der 6.-10. Klassen endet am Montag nach der 6. Stunde.

Die E-Phase trifft sich zur 1. Stunde mit Herrn Methe in Raum 315

Die Q1-Phase trifft sich zur 2. Stunde mit Herrn Methe in Raum 317

Die Q3-Phase trifft sich zur 3. Stunde mit Herrn Methe in Raum 314

Der Fachunterricht der Oberstufe beginnt zur 4. Stunde, Q1 und Q3 haben auch Nachmittagsunterricht!

Die Cafeteria ist wieder geöffnet, das warme Mittagessen und die Mittagsbetreuung werden ab sofort wieder angeboten und die Nachmittagsveranstaltungen im Pflicht-, im Wahlpflicht- und im Wahl- und Betreuungsbereich finden wieder statt.

Auf dem gesamten Schulgelände besteht wie vor den Sommerferien Maskenpflicht außer im Klassenraum am Platz während des Unterrichts. Bitte den Hygieneplan unbedingt beachten!

Während des Unterrichts wird alle 45 Minuten für mehrere Minuten stoßgelüftet, ebenso in den Pausen. Die Aufenthaltsbereiche in den Pausen sind weiterhin fest zugeordnet (s. Pausenplan), wobei es durch die große Anzahl an Schülerinnen und Schülern keine extra Schlechtwettervariante gibt! Das bedeutet, dass sich alle mit angemessener Kleidung auf kalte Luft während des Lüftens in den Klassenräumen und ebenso auf kalte Temperaturen und auch Regen auf dem Schulhof einstellen müssen!! Der Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes bleibt den Nutzern der Cafeteria / Mensa vorbehalten, die entsprechenden Abstandsmarkierungen sind vorgenommen und müssen unbedingt beim Warten eingehalten werden!

Seit 13.08.2020 gilt eine neue Version des hessischen Hygieneplans (Plan 5.0), der sich u.a. in Folgendem verändert hat:

  1. „ Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona -Pandemie auch). Ein Besuchsverbot in der … Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

– Fieber (ab 38,0°C) — Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung.
– Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) — ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
– Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens)
– Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

– Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zur Hausärztin oder zum Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin oder -arzt aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die … Schule uneingeschränkt besuchen. Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen, d. h. Personen, die Kontakt zu einer Kontaktperson einer infizierten Person hatten.“

2. „Auch Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder einer Immunschwäche bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, unterliegen der Schulpflicht. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert werden können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Befreiung dieser Schülerinnen und Schüler von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler tritt der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht. Insofern muss im Einzelfall durch die Sorgeberechtigten ggf. in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit soziale Isolation der Schülerin oder des Schülers zwingend erforderlich macht.“
Alles gilt entsprechend für Kinder von Angehörigen, die zu einer Risikogruppe gehören.

Im ersten Schulhalbjahr sollen und werden wir unseren Fokus auf die Erteilung von Unterricht legen, d.h. außerschulische Veranstaltungen werden, wenn überhaupt, in sehr reduziertem Maß stattfinden. Nach den Herbstferien werden aber die langfristig terminierten Betriebspraktika nach jetzigem Stand wieder durchgeführt und der Berufswahlraum wird dann auch wieder seinen Betrieb aufnehmen.

Sollte der Unterricht irgendwann doch wieder coronabedingt eingeschränkt werden müssen, wird wieder vermehrt online kommuniziert werden. Für einen reibungslosen Ablauf sind die Vorbereitungen von schulischer Seite soweit getroffen, wie es uns möglich war. An allem Weiteren (Glasfaseranschluss für schnelleres Netz, ausleihbare Endgeräte, Videokonferenzfunktion im sicheren hessischen Schulportal) arbeiten die entsprechenden Stellen auf Hochtouren.

Alle klassenspezifischen Angelegenheiten werden auf den Elternabenden besprochen, zu denen in den nächsten Wochen durch die Klassenleiter eingeladen wird (Jg.5: 27.08., Jg.6: 1.9., Jg7: 1.9., Jg8: 26.8., Jg9: 2.9., Jg.10: 2.9., E-Phase: 31.8.). Bitte berüccksichtigen: es darf immer nur 1 Elternteil zum Elternabend kommen.

Wir wünschen euch Schülerinnen und Schülern und Ihnen, liebe Eltern, einen guten Start in das neue Schuljahr, das hoffentlich so normal wie irgend möglich ablaufen wird.

Für Rückfragen können Sie sich gerne während der Schulzeit telefonisch oder jederzeit per Email an uns wenden,

Ihr Schulleitungsteam

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