Veränderungen ab 02.11.2020
In seinem Schreiben vom 30.11.2020 hat der hessische Kultusminister angeordnet, dass an allen hessischen Schulen ab Montag, 02.11.2020, ab Jahrgang 5 auch während des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Weiter heißt es:„Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind…