Organisationsänderung ab 2.6.2021

Da die 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich noch weiter gefallen ist, findet ab Mittwoch, 2.6., wieder für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb statt, auch für die Jahrgänge 7 – E-Phase. Es wird weiterhin 2x wöchentlich getestet, montags und donnerstags.

Ältere Meldungen:
Da die 7-Tage-Inzidenz seit vergangenen Montag (16.05.) im WMK unter 100 liegt, kommen ab Mittwoch, 26.05.2021 folgende Jahrgänge wieder als ganze Klassen nach Plan in den Unterricht: Jahrgang 5, Jahrgang 6, 9H, 10R und Q2.
Für alle anderen Jahrgänge besteht weiter Wechselunterricht.
Es findet weiter eingeschränkter Regelunterricht statt, d.h. es werden keine Gruppen gemischt, so dass am Nachmittag keine freiwilligen Angebote erfolgen.


Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz die kommenden Tage im WMK unter 100 bleibt, werden auch an der AvT wieder viele Schülerinnen und Schüler als Gesamtgruppen den Unterricht aufnehmen (zunächst die Jahrgänge 5 und 6 sowie 9H, 10R und Q2, später auch alle anderen). Das entsprechende Elternschreiben des Kultusministeriums ist hier herunterzuladen. Sobald über den Starttermin Klarheit herrscht, bekommen alle auf dem gewohnten Emailweg Bescheid, außerdem werden die Termine auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Nach Mitteilung des Werra-Meißner-Kreises kommen am Donnerstag, 6.5. nach 4 1/2 Monaten die 7.-11.Klässler endlich wieder in den Wechselunterricht zurück in die Schule
An der Adam-von-Trott-Schule beginnen wir mit der jeweiligen Gruppe 1 der Klassen, am Freitag kommt dann die jeweilige Gruppe 2 in die Schule. Donnerstag und Freitag nimmt jeweils die Klassenleiterin / der Klassenleiter die Lerngruppe in Empfang und leitet auch die Selbsttests an. Bitte unbedingt an die Einverständniserklärung bzgl. Testen denken!

10R ab Mittwoch 28.04. im Wechselunterricht!!!
„Da die 7-Tages-Inzidenz am heutigen Montag 3 Tage nacheinander über 100 lag, werden am kommenden Mittwoch, den 28.04.2021, 0:00 Uhr die bundesweit festgelegten Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Werra-Meißner-Kreis umgesetzt“  heißt es in der gestrigen Pressemitteilung des Werra-Meissner-Kreises. Das bedeutet für uns als Schule, dass die Abschlussklassen 10R aus dem Präsenz- in den Wechselunterricht wechseln müssen. Mittwoch, 28.4., ist Gruppe 1 vor Ort ist, Donnerstag Gruppe 2, Freitag Gruppe 1, … Für die Gruppe, die zu Hause ist, werden die Aufgaben im Schulportal eingestellt.
Die Regelungen für die Q2 werden den Schülerinnen und Schülern durch den Studienleiter bekannt gegeben.
Das Ganze wird erst wieder aufgehoben, wenn für eine bestimmte Zeit die 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist. Das bedeutet umgekehrt, dass es jetzt noch offensichtlicher ist, dass es an jedem Einzelnen liegt, wann wieder Normalität einziehen kann.

Aktuelle Informationen des NVV zum Mund-Nase-Schutz beim Busfahren
„Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetzt, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen.
Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.“
Weitere Informationen bekommen Sie auf folgenden Internetseite:
NVV (https://www.nvv.de/der-nvv/aktuelles/pressemitteilung/ab-samstag-gilt-veraenderte-maskenpflicht-im-nvv-op-masken-nicht-mehr-erlaubt)
Nahverkehr Werra-Meißner (https://www.nwm-esw.de/) unter Aktuelles

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
ab 19.04. bis 05.05.2021 gelten für den Schulbesuch an der AvT folgende Bedingungen:
es kommen weiterhin nur die Jahrgänge 5 und 6 in Wechselunterricht, die Abschlussklassen 9H und 10R sowie der Jahrgang Q2 bleiben im normalen Präsenzunterricht, das Abitur findet regulär statt.
Jede Schülerin / jeder Schüler muss zur Teilnahme am Unterricht in der Schule zwei mal die Woche einen Coronatest durchführen, entweder im Vorhinein als Schnelltest bei einer Institution oder als Selbsttest in der Schule direkt vor dem Unterricht, s. Schreiben des hess. Kultusministers vom 12.04.2021, hier herunterzuladen). Die Abiturienten bekommen vom Studienleiter extra Informationen.
Am ersten Tag, den eine Schülerin / ein Schüler in die Schule kommt, muss sie / er die Einwilligungserklärung zum Selbsttest unterschrieben mitbringen! Zum Schulbesuch berechtigt auch die Vorlage eines negativen Ergebnisses eines bis zu 72 Stunden alten Schnelltests einer anerkannten Teststation, ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht! Zeigt der in der Schule erhobene Selbsttest ein positives Ergebnis, wird so verfahren wie auf dem Ablaufdiagramm angegeben.
Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird weiter aufrecht erhalten, auch hier muss im Vorhinein (s.o.) ein Test erhoben werden.
Unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 165 ist, sind ab 06.05.2021 auch die Jahrgänge 7 – 11 unter den o.g. Testbedingungen wieder im Wechselunterricht in der Schule. Das dazu vom Kultusminister am Abend des 23.04. verschickte Schreiben können Sie hier runterladen. Alle weiteren, konkreten Schritte zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Jahrgänge 7 – 11 erfahren Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern im Lauf der 17. KW durch die Klassenleiter und hier auf der Homepage.


Nachdem in mehreren Klassen Schüler positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hat der Landrat in Absprache mit der Leiterin des Staatlichen Schulamts Bebra verfügt, dass für unsere Schule sowie für die Regenbogenschule ab Montag, 29.03.2021, bis einschließlich Donnerstag, 01.04.2021, für alle Schülerinnen und Schüler außer denen der Abschlussklassen (9H, 10bR, Abiturjahrgang) ausschließlich Distanzunterricht stattfinden wird. Außerdem kommen die Q2er ausschließlich zum Schreiben ihrer Klausuren. Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 bleibt aufrecht erhalten. Wer diese in Anspruch nehmen muss, meldet dies bitte über das Wochenende formlos per Email unter kontakt@avtsontra.de


sicher haben Sie und habt ihr bereits mitbekommen, dass für die Jahrgänge 7 – E-Phase (außer den Abschlussklassen) ab 22.03.2021 nun doch kein Wechselunterricht stattfinden wird, da sich das Infektionsgeschehen wieder sehr stark beschleunigt hat. Der Brief des hessischen Kultusministers kann hier runtergeladen werden. Damit muss es für die o.g. Jahrgänge beim Distanzunterricht bleiben.
Wie es nach den Osterferien weitergeht, ist ebenso vom Infektionsgeschehen abhängig, die Informationen dazu werden rechtzeitig hier auf der Homepage eingestellt.

Teilbeiträge für Unterricht ab 15./22.02.21
in der Woche vom 15.-19.02.21 wird der Unterricht vor Ort so stattfinden wie vor der „Schneepause“ der vergangenen Woche. In seinem Schreiben vom 11.02.2021 teilt Kultusminister Prof. Dr. Lorz mit, wie es ab dem 22.02. mit dem Unterricht weiter geht:
neben den Abschlussklassen 9H, 10R, DaZ und Q4, die (bis auf die Schneetage) sowieso schon im Präsenzunterricht waren, werden ab 22.02. unsere Klassen 5 und 6 im Wechselunterricht in der Schule sein und zusätzlich wird der Jahrgang Q2 wieder durchgehend Präsenzunterricht haben!
Den vom Kultusminister dazu verfassten Elternbrief können Sie hier runterladen.
Die ganz konkrete Umsetzung des Wechselmodells für die Jahrgänge 5 und 6 kommunizieren wir rechtzeitig in der Woche ab 15.02. über die Klassenleitungen.
Eine Notbetreuung ist nur noch eingeschränkt möglich und muss mit dem hier runterzuladenden Formular (Bestätigung des Arbeitgebers) beantragt werden.

Teilbeiträge für Unterricht ab 25.01.21
Bzgl. der Ausgabe der Zeugnisse haben wir folgendes beschlossen:
– alle anderen SchülerInnen bekommen ihre Zeugnisse ausgehändigt, wenn sie das erste Mal wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, auch, wenn das erst im März sein sollte.
– Wenn aber vorher dringender Bedarf besteht, können die SchülerInnen oder ihre Eltern zu folgenden Zeiten unter Einhaltung der Hygieneregeln ihr Zeugnis im Sekretariat abholen: montags – donnerstags von 8:00 – 14:30Uhr, freitags von 8:00 – 13:00Uhr, gültig ab Montag, 01.02.2021.

Informationen für die Zeit ab 11.01.2021, die auch weiterhin Gültigkeit haben
… sicher haben Sie bereits in den Medien verfolgt, wie es ab Montag, 11.01.2021 mit dem Unterricht an den Schulen weitergeht. Den offiziellen Brief des Kultusministers dazu finden Sie hier.
Konkret für die Adam-von-Trott-Schule bedeutet das folgendes:
Zu uns kommt ab 11.01. zum Präsenzunterricht die Klasse 9H, die dann gleich in die Präsentationsprüfungswoche startet, es kommen die Klassen 10R (in den Räumen 107/101 und 111/106), die DAZ-SchülerInnen der Jahrgänge 5 und 6 (in Raum 128) sowie die AbiturientInnen des Jahrgangs Q3. Es ist Unterricht nach Plan. Die anderen Klassen und Jahrgänge ab Jahrgang 7 haben Distanzunterricht. Die Lehrkräfte sind gemäß Stundenplan verfügbar. Es wird über das Schulportal gearbeitet oder aber videogestützter Unterricht erteilt, sofern alle einer Klasse zugestimmt haben und auch jedem ein Endgerät zur Verfügung steht. Für die Jahrgänge 5 und 6 ist es wie die drei Tage vor den Weihnachtsferien möglich, zur Erledigung der Aufgaben in die Schule zu kommen, wenn zu Hause keine Betreuung möglich ist. Dazu müssen Sie, liebe Eltern, Ihr Kind definitiv anmelden. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier . Das Anmeldeformular können Sie an dieser Stelle runterladen.
Bitte beachten Sie: wenn Ihr Kind während des Distanzunterrichts krank ist, melden Sie das bitte dem/der Klassenleiter/in, der/die die Information an die FachlehrerInnen weitergibt, damit keiner in der Zeit auf Arbeitsergebnisse wartet.
Wer noch Material aus der Schule nach Hause holen muss, kann dies während der Öffnungszeiten der Schule jederzeit tun. Bitte dazu im Sekretariat anmelden.
Zeugnis- und andere noch offene Noten (wie z.B. von Klassenarbeiten) stellen die FachlehrerInnen in das Schulportal ein. Rückfragen dazu sind bis einen Tag vor den Zeugniskonferenzen (s. Kalender) bei dem/der jeweiligen Fachlehrer/in möglich.
Sollten nach Lesen aller Informationen noch Fragen offen sein, können Sie diese gerne per Email an den Klassenleiter / die Klassenleiterin oder an jemanden von uns aus der Schulleitung senden.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2021, viel Gesundheit und hoffentlich ein für alle bald absehbares Pandemieende,
Ihre Susanne Herrmann-Borchert

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